Wird im Laufe des Mai mit Neuigkeiten gefüllt und Ende Mai abgeschlossen.
Hinweise zum
Hinzufügen hochwillkomen.
[Archiv
früherer Ausgaben der News als Fundgrube.
Das Bündnis für Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
hat einen
offenen Brief an die Bundeskanzlerin gesandt.
[Zitat: nur eine Politik des freizügigen Umgangs mit Wissen und Information - und damit eine Politik der offenen Innovation - die Entwicklungschancen für alle Menschen und für alle Länder fördern kann, nicht aber die derzeit dominierenden Verknappungsstrategien..]
Stellungnahme des Bundesrates des Deutschen Volkes
zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft; Drucksache 257/06 (Beschluss) vom 19.5.2006
der Beschluss geht auch auf Open Access ein:
Zitat: 3. Zu Artikel 1 Nr.4 ( Par.31a Abs. 1 UrhG) Bei der Ausgestaltung des Urheberrechts
muss geprueft werden, wie den Besonderheiten von Open Access und Open Source-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden kann.
Begruendung: Die Staerkung des Forschungs-und Wissenschaftsstandorts Deutschland bedarf
effektiver wissenschaftlicher Kommunikations- und Kooperationsstrukturen. Entscheidend ist ein
schnelles, transparentes und wissenschaftsnahes Kommunikations- und Publikationssystem als
entscheidender Baustein fuer exzellente Wissenschaft und Forschung.
Zunehmend werden wissenschaftlich relevante Publikationen ausschliesslich oder ergaenzend
online nach Open Access-Grundsaetzen veroeffentlicht. Gleichzeitig gewinnt Open Source-Software
in vielen Bereichen der Gesellschaft an Bedeutung. Beide Entwicklungen sind davon gepraegt,
dass der Urheber sein Werk bzw. den Quelltext eines Softwareprogramms der Allgemeinheit zur
Verfuegung stellt. Die Bedingungen, unter denen jedermann dieses Werk nutzen kann, ergeben
sich aus der vom Urheber gewaehlten Lizenz. Mit der freien Verfuegbarkeit der Werke nach den
genannten Grundsaetzen entsteht auch ein neues Interessen- und Schutzgefuege zwischen Urhebern,
Verwertern und Endnutzern. ]
23.5.2006:
Wissenschaftler und Verleger liegen bei der Urheberrechtsnovelle über Kreuz;
Stefan Krampl; Heise Online news 22.5.2006 16.16
[Zitat: Schwer auf dem Magen liegt den Verlegern die Forderung der Länder,
den Besonderheiten von ''Open Access''- und ''Open Source''-Verwertungsmodellen
Rechnung zu tragen. Autoren sollen etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines
Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung
nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung
anderweitig, also etwa im Internet, ''öffentlich zugänglich zu machen''.
Die Verleger befürchten, dass die Kultusminister das Lehrpersonal an Hochschulen
per Dienstverpflichtung dazu zwingen könnten, diese Zweitveröffentlichung
zu forcieren. Im Wissenschaftslager erfreut sich dagegen die geforderte sechsmonatige
Verzögerung keiner Beliebtheit.]
22.5.2006:
Citation Advantage of Open Access Articles;
Gunther Eysenbach;
PLOS Biology Vol.4 Issue 5 May 2006
Vergleich von OA zu non-OA einer Zeitschrift: PNAS.
Nach 10-16 Monaten werden Publikationen im Mittel bei OA fast dreimal mehr zitiert.
21.5.2006: Einige der Bloggers:
OA Librarian; Open Access resources by and for librarians;
mit einem Hinweis auf die eindrucksvolle Sammlung von OA-Zeitschriften und
OA-Retrodigitalisaten durch Jan Szczepanski:
OA Librarian; Samstag, 10. Dezember 2005
12.5.2006: Das NIT-R
National Institute of Technology, Rourkela, Orissa, Indien
hat seine Autoren auf Mandate OA, die Erstveröffentlichungspflicht auf dem Institutsserver
verpflichtet und plant eine digitale Bibliothek.
Editor:
Eberhard R. Hilf
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
Ammerländer Heerstr.121
26129 Oldenburg
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