Saturday, January 23. 2010
Scientific Publishing: from Vanity ... Posted by Eberhard R. Hilf
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11:14
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The authors of the new toll-access book 'Scientific Publishing: from Vanity to Strategy' [1], the University Twente Group Hans E. Roosendaal, Kasia Zalewska-Kurek, Peter A. Th. M. Geurtz, and with Eberhard R. Hilf have published an Open Access Summary [2] together with all of the book's 167 printed links to open access full texts sources, updated and checked.
Though the book is not a hybrid publication (open access online; buy print on demand) this Summary may serve to spread the main messages of the book and to allow the reader to surf in the Summary's multitude of links given. The main message may be seen as that the present realization schemes of Open Access may not be sufficient to make it a success. Instead it needs the breakup of the traditional value chain of publication services into specific specialized services, each served by stakeholders who see an incentive in doing so, and competing with each other in the emerging scientific information market. In doing so, the service with the best professional service realization will win. With the precondition of Open Access for all scientific documents a huge spectum of powerful intelligent service types will enhance the effectiveness of scientific work, such as worldwide intelligent document-mining, competitive parallel refereeing (overlay journals, bunch-printing on demand, community-embedding etc.). [1] Scientific Publishing: from Vanity to Strategy; Hans E. Roosendaal, Kasia Zalewska-Kurek, Peter A. Th. M. Geurtz, and Eberhard R. Hilf; Chandos Publishing; ISBN 1 84334 490 4; ISBN-13: 978 1 84334 490 2; December 2009 230 pages [2] Online Summary of [1]; Friday, May 15. 2009
Elsevier und das share-holder value ... Posted by Eberhard R. Hilf
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12:46
Comments (0) Trackbacks (0) Elsevier und das share-holder value Primat
Eine natürliche Wettbewerbspolicy für einen Wissenschaftsverlag könnte ja sein, die Adressaten/Leser/Autoren zu fragen, was sie für ihre Arbeit benötigen. Denn das Ziel des Managements wissenschaftlicher Informationen ist ja, den Wissenschaftsprozess professionell mit Diensten zu unterstützen.
Es geht aber auch anders, wie der Verlag Elsevier zeigt: - Geschäftsmodell 'site license/Big Deal' Eine Subskription des Paketes aller Zeitschriften des Verlages für eine e.g. Universitätsbibliothek. Im Paket werden dann auch Zeitschriften geliefert, die nicht unabhängig sind, so wird über sechs ES Zeitschriften berichtet, die von der Pharma-Industrie abhängig seien (Quelle: Elsevier-Skandal weitet sich aus Peter Mühlbauer 15.05.2009 "Der Verlag veröffentlichte nicht nur eine, sondern mindestens sechs vermeintlich unabhängige Fachzeitschriften im Auftrag der Pharmaindustrie.") Die Progressive Librarians Guild (PLG) hat eine Stellungnahme abgegeben: Progressive Librarians Guild Calls for Elsevier to End Corrupt Publishing Practices and for Library Associations to Take Advocacy Role on Behalf of Scientific Integrity [Link]. Eine Übersicht über die Diskussion gibt Peter Suber's Blog. De facto hiesse das, dass eine Pharmazie-Firma dem Verlag Geld zahlt für ein positives Refereeing ('Bezahlte Gutachten'). Google liefert bereits weitere 10.000 Kommentare und Zitate zum Thema. Nachtrag 21.7.2009: Inzwischen hat Elsevier Science im Sinne einer internen Nachschärfung seiner Publikations-Policy (hier Verhältnis von Gutachtern, externen Geldgebern, Editoren, Verlag) für alle seine Zeitschriften) gehandelt. Diese betreffen eine ganze Reihe von unabhängigen Einzelfällen. Beispiele für die positiven Folge-Entscheidungen sind: 1. die oben beschriebene Situation bei australischen Pharmazie-Zeitschriften: sie wurden, soweit ich das verstanden habe, aus dem Kernbereich wissenschaftlicher Zeitschriften ausgegeliedert, und auch aus dem Zitationsnachweis wissenschaftlicher Zeitschriften herausgenommen. Ein Statement des CEO Hansen stellt die notwendige Klarheit her. 2. Ein anderes Beispiel von in der Vergangenheit diskutierten Probleme, die nun positiv geregelt wurden, betrifft die Zeitschrift Chaos, Soltions and Fractals. Hier wurde im Web diskutiert, in wieweit Editoren auch Artikel in der von ihr editierten Zeitschrift schreiben dürften, da die Gutachter ja von ihnen ausgesucht und abhängig seien. Soweit ich der Verlagsinformation von Elsevier entnehme, wurde generell die ES Policy eingeführt, dass durch den digitalen internen Workflow sichergestellt wird, dass die Gutachter nicht wissen, wer den Artikel geschrieben hat (blind-blind reviewing). Eigentlich hatte sich hier aber der Disput entzündet, weil die wissenschaftlichen Inhalte der Artikel des Editors auf dem Netz kontrovers diskutiert wurden. Die offene Diskussion auf dem Netz über Inhalte,- mit der Voraussetzung von Open Access- ist immer noch das beste Korrektiv. Monday, May 4. 2009
Heidelberger Appell und die ... Posted by Eberhard R. Hilf
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19:02
Comments (2) Trackbacks (0) Heidelberger Appell und die Seriosität der Wissenschaften!
1. Ein Satz als Vorbemerkung
2. eine Analyse von Stevan Harnad, Univ. Southampton, UK 3. Spott zum Schluss Ein Satz als Vorbemerkung In einem Heidelberger Appell (nomen est omen) [siehe [1],...[6]) haben Roland Reuß und der kleine Verleger (von einigen geisteswissenschaftlichen Texten und zu Gartengeräten) Ulmer in der Sprache eines Pamphletes (also überspitzt, wider besseres Wissen zum Ziele einer Aussage argumentierend, populistisch, verschiedene Themen unzulässig vermengend, da unverstanden nehmen wir einmal an) unter anderem behauptet, alle Wissenschaftsorganisationen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie die Max Planck Gesellschaft, Fraunhofer Gesellschaft, Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz, Helmholtz-Gesellschaft, usf., (letztere zusammengeschlossen in der Allianz der Wissenschaften [7]), sowie dem Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, dessen Göttinger Erklärung für ein liberales Urheberrecht u.a. 366 Fachgesellschaften, Institute, wissenschaftliche Institute sowie über 7.000 Persönlichkeiten aus der Wissenschaft unterzeichnet haben, bis hin zur Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results mit seinen 27.000 Unterzeichnern aus der Wissenschaft aus ganz Europa, alle diese also würden gegen die 'Freiheit von Forschung und Lehre' arbeiten, obgleich sie doch nur fordern, dass von wissenschaftlichen Werken, egal von wem sie wo, wann und bei wem publiziert werden, jedenfalls, soweit sie mit staatlichen Mitteln unterstützt wurden, eine digitale Kopie auf einem Institutionellen Server (der Arbeitsgruppe des Autors, seinem Institut, Universität oder einem zentralen preprint server) offengelegt werden sollen, open access genannt, damit der Inhalt weltweit allen Forschern zugänglich ist, und nicht nur den wenigen, deren Universität die entsprechende teure Zeitschrift noch abonniert hat, in einem Bemühen also, den Auftrag zu forschen und die Ergebnisse offenzulegen, also den Fortschritt der Wissenschaft, die Freiheit, die Gemeinfreiheit von Wissenchaft zu fördern, auch dem Versuch der eingeschränkten Sichtbarkeit, der möglichen Geheimhaltung, zu entgegenzuwirken. Analyse von Stevan Harnad [citations from the Pamphlet are in italic. Eine Übersetzung findet sich im weblog des IB der HUBerlin] Currently the fundamental right of authors vouched for in the constitution to publish freely and of their own volition is under considerable attack and sustained threat. This blanket statement about authors in general completely conflates (1) legitimate worries about consumer piracy of authors' non-giveaway writings (such as books written for royalty) with (2) the author give-away of peer-reviewed research journal articles, which is what the Open Access movement is about. Nor are authors' rights to publish whatever they wish, wherever they wish, in any way under attack, or at issue. At the international level, intellectual property is being stolen from its producers to an unimagined degree and without criminalisation through the illegal publication of works protected by German copyright law on platforms such as GoogleBooks and YouTube. This refers to consumer piracy of authors' non-give-away writings, a subject of legitimate concern, but completely unrelated to the movement for Open Access to researchers give-away journal articles. At national level, the so-called Alliance of German Scientific Organisations (members: Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Leibniz-Gesellschaft, Max Planck-Institute etc.) is propagandising for wide-ranging interference with the freedom of the press and the freedom to publish, the consequences of which are contrary to the basic law. This refers to the efforts by these institutions to make peer-reviewed research journal articles Open Access -- freely accessible online -- so that they can be read, used, applied and cited by all would-be users and not just by those whose institutions can afford to subscribe to the journal in which they were published. This is all author give-away writing, for which the author does not seek or get (and never has sought or gotten) a penny of royalty from sales revenue; the author seeks only maximal uptake and impact. Freedom of the press and freedom to publish are in no respect at issue here. Authors and publishers reject all attempts to, and practices that, undermine copyright. That copyright is fundamental for literature, art and science, for the basic right to freedom of research and teaching, as well as for press freedom and the freedom to publish. In the future too, it must be writers, artists, scientists, in brief, all creative people themselves, who decide if and where their works should be published. Any constraint or coercion to publish in a certain form is as unacceptable as the political toleration of pirate copies, currently being produced in huge numbers by Google. Authors are free to publish whatever they wish, wherever they wish. And no one is undermining copyright, particularly for non-give-away, royalty-seeking work (such as most books, and journalists fee-based articles), where the author's copyright penalizes piracy. But not all authors seek to sell their writing for royalty or fees. The 2.5 million articles a year published in the planet's 25,000 peer-reviewed research journals (in all disciplines, countries and languages) are all creator give-aways, written solely for uptake and usage in further research. Their authors want copyright to protect their authorship and integrity of their texts (e.g., from plagiarism or alteration), but they want to give away their texts free online so that all would-be users can access and use them. There is no constraint whatsoever on these give-away authors: They are not royalty-seeking book-authors, fee-based journalists, or other creators of digital works for sale. The funders of the research (including the tax-paying public whose money is being used to pay for the conduct of the research) and the employers of the researchers (mostly universities, who pay their salaries) also share these give-away author's interest in maximizing the access and usage of their joint research output. 'Publish or Perish' reflects the longstanding academic mandate (long predating the digital era) for scholars and scientists to conduct research and make public their findings, so they can be used and built upon, by other scholars and scientists, to the benefit of all, in the collective, cumulative growth of learned inquiry. These authors are already rewarded, in their careers and their research support, for their research productivity as well as for the uptake and impact of their research findings. Open Access maximizes these. It is for this reason that in the online era research funders and universities the world over -- but not yet in Germany -- are beginning to adopt policies that mandate that researchers provide Open Access to their (give-away) peer-reviewed research articles (not their [non-give-away] books!) by self-archiving them, free for all, on the web. These Open Access mandates are needed not to force authors to give away their articles (they do that already, more than willingly) but to reinforce their inclination to make their give-away freely accessible to all on the web. This inclination needs reinforcement because some authors imagine it is illegal for them to make their articles freely accessible online, others imagine their journals will not allow it, and still others imagine it entails a lot of work. The mandates formalize the fact that providing Open Access is legal, that at least 63% of journals already formally endorse authors making their articles Open Access immediately upon publication, and another 34% endorse it after a temporary embargo period (during which automatized email eprint requests can take care of immediate research usage needs) and that it takes only a few minutes to self-archive an article. Dr. Reuß presumably knows all this, because he already self-archives his give-away articles to make them Open Access on the web too. He simply has not put two and two together, because he has conflated Open Access policies with google book-scanning and has not taken the trouble to do the research that would have made him realize that they are completely different things. Instead, he drafts this incoherent petition to treat both Open Access and google copyright issues as if they were the same sort of thing. In contrast, international surveys of authors in all disciplines (humanities included) have repeatedly confirmed that 95% of authors would make their give-away journal articles OA (over 80% of them willingly) if their universities and/or funders were to mandate it. They need the mandates to give them the confidence and initiative to do it. And an appeal to the EC vastly larger than the Heidelberg Appeal has been signed by tens of thousands of researchers and their institutions petitioning the EC to mandate OA! Never in history has the number of publications, books, magazines and electronic publications been as large as it is today, and never has the freedom of decision of authors been guaranteed to such a high degree. The 'Alliance of German Scientific Organisations' wants to obligate authors to use a specified mode of publication. This is not conducive to the improvement of scientific information. The 'mode of publication' is simply the mode of publication authors already use - publishing in the peer-reviewed journal of their choice - augmented by making the published article Open Access. (In fairness, it must also be noted that there is some confusion among Open Access proponents too, about how they are advocating that articles be made Open Access. The 'Green Road' to Open Access is for authors to publish their article in the traditional journal of their choice, and then to make their peer-reviewed, accepted final draft freely accessible online, by self-archiving it in their institution's Open Access repository. The 'Gold Road' to Open Access is for authors to publish their article in an Open Access journal, which is a journal that makes all of its articles up to the author. So what is being advocated is not a -mode of publication,- but a mode of access-provision - having published the article when and where the author chooses.) No one is proposing to constrain in any way authors' choice in what to publish, when, where or how. Open Access mandates are concerned only with modes of maximizing access to the chosen mode of publication (and only for give-away peer-reviewed research articles). The undersigned appeal emphatically to the Federal Government and to the governments of the federal states for a resolute defence, with all the means at their disposal, of existing copyright and of the freedom to publish, to research and to teach. Politicians have the obligation to enforce, at national and international level, the individual rights and aspirations linked with the production of artistic and scientific works. The freedom of literature, art and science is a major constitutional asset. If we loose it, we loose our future. Open Access is completely compatible with existing copyright. All it requires is that publishers should not try to deprive give-away authors of the right to make their give-away articles freely accessible online by self-archiving them, as Herr Reuß does. Why then is Herr Reuß petitioning against this author's right under the confused banner of defending authors' rights and freedom? Spott zum Schluss R. Reuß selbst ist ein Hauptakteur des Heidelberger Pamphlets und sieht das Open Access stellen einer digitalen Kopie seiner Werke mit seiner eigenen Unterschrift als 'Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre'. Daher verlinkt er natürlich auf seiner Homepage nicht zu Open Access Kopien (mit wenigen Ausnahmen). So erscheint einem die Welt, wenn man, wie einst der Käfer Kafka's auf dem Rücken liegt. Aber als ernsthafter Forscher vor allem zu Kafka, hat er natürlich den Wert von Open Access seiner eigenen Werke genutzt, um eine möglichst breite Leserschar zu erreichen für seine kostenpflichtigen gedruckten Werke. Die online kostenlosen Volltexte (Open Acces; sic!) finden sich prominent auf seinem eigenen Instituts-Server. So sieht die Welt aus, wenn man auf seinen Beinen steht. [1] Klaus Graf: Heidelberger Schwachsinn: Welche Dinosaurier regieren uns eigentlich? ; [2] Armin Medosch: "Die Zeit" und die "intellektuelle Finsternis"; [3] Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen ; Pressemeldung der Hochschulrektorenkonferenz HRK Berlin, 25.3.2009; [4] Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft; Presseerklärung 1/09; 25.3.2009; Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft; sowie eine Presse-Erklärung zum Heidelberger Pamphlet: Für ein vorwärts, nicht rückwärts gerichtetes Urheberrecht; [5] Eine Vielzahl der Werke von Roland Reuß stellt der Autor auf dem Web-Server seines Institutes Open Access online.Diese Werke können als Druck dort direkt bestellt werden. Open Access in seiner reinsten Form (green way); [6] Sammlung der Pamphletalia die vom ITK Institut für Textkritik e.V. (gemeinnützig!) bisher herausgegeben wurden. [7]Übersicht: Positionen zu Open Access in Deutschland (in Auswahl); Heinz Pampel; in www.wisspub.net und als Blog in Open Access; Blog [8] Einige weitere Reaktionen: Perlentaucher; sowie Stuttgarter Zeitung; [9] Rede der Bundesjustizministerin Zypries; Wednesday, October 15. 2008
Gründung der OASPA OA Scholarly ... Posted by Eberhard R. Hilf
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11:22
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Die führenden OpenAcces Verleger referierter Zeitschriften haben eine gemeinsame Dachorganisation gegründet: OASPA Open Access Scholarly Publishers Association, der u.a. BiMedCentral (Springer),
Copernicus Publications, Hindawi, SAGE, Utrecht Univ.Library (Mitgliederliste) 10.2008) angehören. Friday, March 14. 2008
Cochrane Library Bezahlmodell von ... Posted by Eberhard R. Hilf
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16:23
Comment (1) Trackbacks (0) Cochrane Library Bezahlmodell von STM-Zeitschriften
Zusammenfassung [0]:
Zugunsten der Cochrane Library[1] hat die Cochrane Collaboration [2] eine 'Petition' [3] auf den Weg gebracht, die EU möge die Volltext-Einsicht in bestimmte medizinische kostenpflichtige wissenschaftliche Zeitschriften für EU-Bürger finanzieren. Das ist jedoch keine Petition, sondern eine Werbeaktion, um für ganz normale kostenpflichtige STM-Zeitschriften eine landesweite Lizenz zu finanzieren- oder gleich eine für ganz Europa, zu bezahlen dann z.B. wie in der 'Petition' gefordert, von der EU. So würde mich als Akademiker z.B. die Zeitschrift Bioploymers Online 1.163,- US-Dollar [4] kosten, nicht gerade Open Access. Der Begriff Open Access wird hier missbräuchlich verwendet: OA meinte immer: freier Zugang für alle weltweit auf eine digitale Kopie eines Werkes, unabhängig von der Frage, wer dafür zahlt und wer den Dienst anbietet. Cochrane Library bietet aber nur Zugang für Nutzer, für die jemand die online-Kopie Zugangsberechtigung bezahlt hat, sei es der Autor, seine Bibliothek, seine Universität, das Land, oder vielleicht wie hier gefordert, die EU. Das kann kaum im Interesse der Wissenschaft sein, denn bei diesem Geschäftsmodell legen die STM-Verlage einseitig den Preis des Zugangs fest, und die Petition will politische Instanzen bedrängen, diesen Preis zu bezahlen, ohne Einfluss auf die Höhe nehmen zu können. Als Geschäftsmodell genial: statt freier Marktwirtschaft, d.h. die für die Nutzer sich verantwortlich fühlenden zahlenden Institutionen verhandeln mit den Verlagen über die Preise, wird hier der Subvention das Wort geredet, -mit missbräuchlicher Verwendung der Worte 'Petition' und 'Open Access'. Ich z.B. habe keinen Zugang auf die Cochrane Library, also ist sie nicht Open Access. Cochrane Library vermittelt toll-access Zeitschriften, ist ein rein kommerzielles Unternehmen von John Wiley and Sons Ltd und insofern seinen Aktionären verpflichtet, nicht den Lesern und ihren Bedürfnissen und Anforderungen. Wenn schon eine Petition, dann eine solche, die die EU auffordert, die Cochrane Library in ein non-profit Unternehmen umzuwandeln, die die Artikel ihrer Zeitschriften für alle online open access stellt und ihre nachweislichen Unkosten von der EU bezahlt bekommt. Modelle, wer den Zugriff zahlt: bisher lagen die Fronten ja einfach: Subskriptions-Modell der kommerziellen Verlage gegen OA der Wissenschaftsinstitutionen und ihrer Dienstleister. Diese 'Kampflinie' verfolgt nur noch der erste Angestellte des Börsenvereins, weil er meint, seinen Auftrag von den STM-Verlagen so zu verstehen. Die kommerziellen Verlage, Wiley, Springer, Elsevier etc. experimentieren dagegen längst mit neuen Geschäftsmodellen, die in Richtung von OA führen, aber vorweg klären, wer zahlt. - Springer - - OpenChoice: Institution des Autors zahlt (3.000,- pro Artikel). - - Current Reviews in Musculoskeletal Medicine; Erstausgabe geplant: März 2008 - - Current Reviews in Musculoskeletal Medicine; angekündigt: Mai 2007 - SCOAP3: CERN und die CERN finanzierenden Länder finanzieren die Hochenergie/Elementarteilchen-Zeitschriften nach einem raffinierten Modell, diese legen dafür alle ihre Artikel aus Bezahl-Papierzeitschriften free online (bzw. nur deren Hochenergie/Elementarteilchen-Theorie-Artikel). Effekt: Alle einschlägigen Artikel sind digital OA, printing on demand bzw. die Papierzeitschriften kosten, den Konsortialpreis definiert ein gemeinsames Gremium von CERN und Verlagen. - Elsevier, Wiley mit Cochrane etc. bieten dagegen Pauschalverträge für ganze Personengruppen (je Institution, Land, EU,..), egal wer zahlt. Hier setzt der Verlag einseitig die Preise, die zahlende Seite muss sehen, ob sie das will. Bei SCOAP3 haben beide Seiten ein Mitbestimmrecht und handeln den Preis aus. Das Ergebnis bei Cochrane ist: nur in zahlenden Konsortien registrierte Benutzer haben Zugriff: normales toll-access-Modell; Das Ergebnis bei SCOAP3 ist: das Konsortium zahlt, aber die Artikel sind für alle Leser weltweit offen zugänglich: lupenreiner Open Access. Das Geld würde also sinnvoller angelegt, (und effektiver), wenn die EU die institutionellen Bibliotheken dafür bezahlt, dass sie die Artikel der lokalen Autoren online open access legt.(Kosten ca. 1% vom Subskriptionsmodell) [1a]. Generell ist die Tendenz der großen STM-Verlage, zu open Access überzugehen, und dabei möglichst viele der technisch machbaren Zusatzdienste als Mehrwert anzubieten, - wie printing on demand, online Forum zur Diskussion der Leser mit den Autoren von eingereichten aber noch nicht begutachteten Arbeiten, Kopplung mit Personenverzeichnissen und anderen professionellen Daten der Wissenschaftsinstitute, etc. Tja, natürlich habe auch ich im ersten Impuls unterschrieben, ziehe aber hiermit meine Unterschrift öffentlich zurück... [0] In der Diskussionsliste INETBIB - Internet in Bibliotheken, beginnend mit einer Kurzfassung dieses Textes, ebenso in der Diskussionsliste IP-OA Forum mit dem gleichen Text. [1a] Hans Pfeiffenberger ('Die staatlich eingesetzten Mittel für eine nationale Lizenz stehen in direkter Konkurrrenz zur Finanzierung von Open Access.'); [1] Cochrane Library der John Wiley and Sons Inc. [2] Cochrane Collaboration; mit Informationen zu ihren Organisationen und Beteiligten, z.B. Deutsches Cochrane Zentrum. Das DKZ wird auch vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert und widmet sich vor allem der Verbreitung systemischer Übesichtsartikel zur evidenzbasierten Medizin. [3] 'Petition', die EU möge den EU-Bürgern den Zugang zu kostenpflichtigen Wiley Sons Ltd Zeitschriften finanzieren. [4] Preise für den Zugang zur Zeitschrift Biopolymer Online. [5] Edith Motschall, e-petition Cochrane Library; Inetbib Diskussionsliste INETBIB - Internet in Bibliotheken; 14.3.2008 Letzte Ergänzung zu diesem Dokument vom 17.3.2008, in den nächsten Tagen werden noch Hinweise eingearbeitet. Monday, December 10. 2007
..und wie können Autoren ihre ... Posted by Eberhard R. Hilf
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19:15
Comment (1) Trackbacks (0) ..und wie können Autoren ihre Publikationen Open Access stellen?
..und wie können Autoren ihre Publikationen Open Access stellen?
also eine digitale Kopie, sei es z.B. ein .pdf file oder eingescannt, auf einen Webserver stellen, um es für jeden weltweit offen lesbar zu machen? Deklinieren wir einige Fälle durch: Autoren, die in einer Hochschule und Universität arbeiten, deren Bibliothek bereits einen DINI-zertifizierten (von Gutachtern streng geprüfte) Open-Access Dokumentenserver (auch OAI- (Open Access Initiative) Data Provider genannt) betreiben, haben es gut. Alle professionellen Dienste, wie Sicherung der Verfügbarkeit, Lesbarkeit von allen Browsertypen, Archivierung, Langfristsicherungwkopie für die Nationale Bibliothek Deutschland, sowie Hilfen und Beratung werden angeboten. [Liste der zertifizierten Server]. Autoren an anderen Hochschulen, an denen aber ein (noch nicht zertifizierter) OAI-Data Provider betrieben wird, können diesen kontaktieren. Die Wahl eines dieser OA-Server ist in jedem Falle vorzuziehen, weil diese die bibliographischen Informationen der bei ihnen gespeicherten Dokumente nach einem international vereinbarten Standard austauschen mit dem weltweiten Netz der OAI-Service Provider [Liste] von wiss. Dokumenten. Autoren, die nicht an einer Hochschule oder Institution mit einem OAI-Data-Provider arbeiten, können trotzdem ihre Dokumente Open-Access auf einen WWW-Server bringen: - sie nutzen eine der OA-Zeitschriften [Listen: DOAJ, EZB], Beispiel NJP - sie nutzen ihren eigenen Webserver oder den ihrer Arbeitsgruppe, Fachbereich, pp. [Beispiel] - sie senden das file an einen der zentralen, oft fachgegliederten Archive [z.B. -- ArXiv (Schwerpunkte Mathematik, Physik, Biologie, Informatik), -- HAL, etc.], damit ist zugleich die Langzeitarchivierung gesichert (alle Fächer). -- Social Science Open Access Repository (SSOAR) (Sozialwissenschaften), -- PsyDok (Psychologie), -- pedocs (Pädagogik), -- repec (Ökonomie). Links: Informationen zu Open Access - Zugang zum Wissen a> - Open-Access.net Wissenswertes für Autoren bzw. der Flyer'Praktische Tips für Autor(inn)en'. [Hinweise auf Ergänzungen nehme ich gerne auf. Letzte Ergänzung: 14.12.2007; Dank für Hinweise an Herrn Lambert Heller, Katja Mruck.] Friday, December 7. 2007
Neues Urheberrecht: Wahrung von ... Posted by Eberhard R. Hilf
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11:30
Comments (0) Trackbacks (0) Neues Urheberrecht: Wahrung von Rechten der Autoren an eigenen Publikationen
Autoren können Ihre Rechte wahren, Ihre alten (1966-1994, in Papier-Zeitschriften gedruckten) Publikationen auch selbst online zu stellen oder durch z.B. ihre lokale Bibliothek professionell irgendwann online stellen zu lassen, wenn sie vor dem 31.12.2007 (also sehr bald) Ihrer Bibliothek das Recht einräumen, (z.B. nichteklusiv, d.h. ohne es anderen, etwa dem Verlag zu verbieten) dies zu tun. Anderenfalls verfällt das Recht für immer an den Verlag.
Es empfiehlt sich, parallel die Verlage über diese Rechtevergabe in Kenntnis zu setzen. Dies kann jedoch auch noch im ersten Quartal von 2008 geschehen. Selbstverständlich sollte sein, dass in den online-Fassungen auf einem akademischen Servern dann eine korrekte Zitierung und link gesetzt wird zur Verlagspublikation. Fertig vorformulierte Musterbriefe und Hilfestellungen haben nun herausgegeben: das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V. Die Informationsplattform Open-Access.net hat FAQ für juristische Einzelfragen zusammengestellt. Offene Fragen sind: - wie werden Autoren erreicht, die jetzt pensioniert sind (keine Seltenheit bei Arbeiten aus 1966 ff.),- also keine Mitglieder ihrer einstigen Hochschule mehr sind, oder solche, die im Ausland arbeiten, die inzwischen in anderen Berufen arbeiten, verzogen sind? - Verlagsadressen (Hinweise werden hier gerne aufgenommen) sind dem normalen Autor nicht bekannt,- und auch nicht leicht herausfindbar: Verlage wurden verkauft (z.B. Springer), gaben das Geschäft auf, Zeitschriften wurden eingestellt, umbenannt, fusioniert, etc. - deutsches Recht bindet weder die ausländischen Autoren, noch die ausländischen Verlage. - kann eine Gesetzesnovellierung fair genannt werden, wenn das Wegnehmen eines Rechts (des Autors auf neuartige Nutzung) diesem weder durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, noch durch seine Hochschule (Pensionäre), noch durch seinen Fachverband oder Fachgesellschaft ihm (verständlich) mitgeteilt und vermittelt wird. Verbotsirrtum durch Unkenntnis wird daher die Regel sein. Oder eben Musterklagen, Anträge auf einstweilige Verfügungen zur Fristverlängerung, etc. Die weitere Entwicklung bleibt also spannend. Hier sind die links: - Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.: -- Musterbrief zur Übertragung der einfachen Nutzungsrechte an eine Bibliothek -- Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag -- Ergänzende Informationen zum Rundbrief zu unbekannten Nutzungsarten -- Nähere Erläuterungen -- Rundbrief -Open-Access.net: -- FAQ Fragen zur Rechteübertragung in Bezug auf §137l des Open-access.net. [Autor: Andreas Hübener, Helmholtz-OA-Implementierungsgruppe]. - BMJ: -- Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (26.10.2007) -Blogs: -- Blog vom 29.11.2007, auch zu Mitautoren, Autoren oder/und Verlage im Ausland pp. (Eric Steinhauer): [§137 lUrhG und ausländische Publikationen]. -- Blog zu Open Access und der aktuellen Urheberrechts-Rechteverwertung durch die Autoren; (Klaus Graf); und ein update mit wichtigen Links und guten Hinweisen. [Klaus Graf: Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007, . und die Lage in anderen Ländern: -- Kanadische Urheberrechtsreform liegt nach Protesten vorerst auf Eis. Heise online News vm 11.12.2007 von Volker Briegleb. - Aktuelle Nachrichten: -- Open Access: Bis zum Jahresende Rechte sichern; Heise Online News 21.12.2007, 0919; Richard Sietmann. -- und eine begründete Kritik an der Darstellung des Börsenvereins, der die Interessen der großen kommerziellen STM-Verlage vertritt: Handreichung des Börsenvereins zur Rechteübertragung und Neuen urheberrechtlichen Nutzungsarten ;BCK in: Archivalia, 21.12.2007, 07.43. -- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft DPG mit ihren 45.000 Mitgliedern informiert ihre 60+a alten Mitglieder über die Möglichkeit der Rechtevergabe bis 31.12.2007 auf Initiative ihres Arbeitskreises Information. [Für Hinweise zur Ergänzung bin ich dankbar. Letzte Ergänzung: 22.12.2007; Dank an Klaus Graf; Hinweis: Rechtliche Äußerungen meinerseits (ich bin kein Jurist) hier sind nicht unbeding juristisch tragfähig. Bei entsprechenden Zweifeln rekurriere man auf die genannten Links des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie die Blogs von K.Graf und E. Steinhauer. ] Saturday, November 17. 2007
White paper on scientific publishing Posted by Eberhard R. Hilf
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12:56
Comments (0) Trackbacks (0) White paper on scientific publishing
A White Paper on Scientific Publishing has been written by Hans E. Roosendaal, Knut Barghorn and Eberhard R. Hilf of the consulting group ScinE.
Abstract As long as science exists, scientists call for universal access to scientific information. To improve universal access, the process of scientific publishing changes continuously to adjust to new possibilities provided by e.g. present day technologies. Business models should serve this desire for universal access; they have to address the availability of the information as well as the ability of the user to select the desired information. Scientific information is therefore important as it provides the gateway to scientific scrutiny. This makes it mandatory to integrate scientific information into the research process. As the goal of publishing is making the scientific results available for scientific scrutiny peer review is the core value proposition in any business model. It is seen that availability and power of selection represent different types of added value. Availability, coupled with peer review, is a basic need directly coupled to the notion that scientific information is common property. Power of selection is a proprietary added value that needs to be tailored to the desires of the reader. From this perspective it is desirable to separate the costs and pricing for availability from the costs and pricing for selection, allowing for separation and individualisation of pricing for each service and allowing in this way for a suite of adaptable value-added services, tailored towards the interests of individual stakeholders. This white paper discusses these main strategic perspectives for business models fit for scientific publication in the digital age. link to the White Paper on Scientific Publishing: http://www.scine-all.de/materials/whitepaper.pdf Friday, February 16. 2007
Offener Brief führender ... Posted by Eberhard Hilf
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17:56
Comment (1) Trackbacks (0) Offener Brief führender Wissenschaftsbibliotheken Deutschlands gegen die gemeinsame Stellungnahme des Boersenvereins mit dem Deutschen Bibliotheksverband dbv
In einem offenen Brief haben die Direktoren der Bayerischen Staatsbibliothek München, der Universitätsbibliothek Frankfurt a.M. , der Deutschen Zentralbibliothek der Medizin, Köln, der Staats-und Universitätsbibliothek Göttingen, der Universitäts-und Landesbibliothek Halle sowie der Technischen Informationsbibliothek Hannover sich energisch gegen die gemeinsame Stellungnahme des Börsenvereins als Vertretung der großen kommerziellen STM-Verlage und des dbv (Deutscher Bibliotheksverband) gewandt.
Diese bv-dbv-Stellungnahme würde, wenn von der Politik realisiert, den Interessen von Wissenschaft, Forschung und ihren Dienstleistern großen Schaden zufügen. Fundamentale Interessen der wissenschaftlichen Bibliotheken und ihrer Nutzer würden durch sie geopfert. Bibliotheken sollten sich ausschließlich an den Interessen von Lehre und Forschung, von Wissenschaft und Bildung ausrichten. Aussserdem würde die Realisierung der Vereinbarung für die Länder erhebliche Mehrkosten bedeuten, ohne mehr Leistung für Bildung und Wissenschaft zu erbringen. Sie halten einen Austritt aus dem dbv für möglich. [zur Quelle] In der dbv-bv-Stellungnahme werden wesentliche Bastionen der Unabhängigkeit der Hochschulen tangiert: es sollen DRM Digital Rights Management, also elektronische Lesebeschränkungen erzwungen werden, Statistische Erfassungen der Leserzahl müssten an die kommerziellen Verlage gemeldet werden, Zugang zu den Quellen wäre nur noch in Leseräumen der Bibliothek möglich, interne Sammlungen von Dokumenten zur Nutzung in einem Kurs, und ihre Aufbewahrung durch den Dozenten bis zum Kurs im kommenden Semester wären nicht mehr erlaubt, und die Kosten für im Leihverkehr (bisher subito) müssten unabhängig von der Quelle, ob kommerziell oder nicht, einheitlich im Einvernehmen mit den Verlagen bepreist werden,- das könnte auf das zehnfache der jetzigen Gebühren hinauslaufen. Im Ganzen, so sinnvoll einige Vereinbarungen für öffentliche Bibliotheken sein mögen, sind sie aus meiner Sicht für die wissenschaftlichen Hochschulbibliotheken als Dienstleister für Wissenschaft und akademische Lehre eine Katastrophe und behindern diese massiv: denn das übliche wissenschaftliche Arbeiten beinhaltet das kursive Sichten einer großen Zahl von Dokumenten, wodurch erst die relevanten herausgefiltert werden. Diese Art des Arbeitens würde aus Kostengründen unmöglich; das Anlegen und Bereithalten digitaler Quellen für Vorlesungen und Veranstaltungen, ihre lokale Anpassung und Aufbewahrung zum nächsten Kurs, wobei der Hörerkreis jeweils beschränkt und definiert, also nicht öffentlich ist, würde unmöglich. Entsprechend deutlich ist auch die Pressemitteilung des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, deren Göttinger Erklärung die großen Wissenschaftsorganisationen Deutschlands, 325 Fachgesellschaften, Universitäten, Verbände etc. sowie bereits 5.287 Persönlichkeiten aus Bildung und Wissenschaft unterschrieben haben. Interessant ist hierzu die ausführliche Erläuterung von Frau Dr. G.Beger, Direktorin der Staats-und Universitätsbibliothek Hamburg, mit den wesentlichen Argumenten, dass ohne diese Vereinbarung als eine Art Leitfaden für die Politik der Gesetzgeber noch stärkere Einschränkungen der Wissenschaft und Bildung erlassen würde, um den kommerziellen Status der großen internationalen STM-Verlage zu sichern,-- und dass der einzige Ausweg die Beförderung von Open Access ist, weil dieses nur einer einfachen Willenserklärung des Autors/der Autorin bedürfe. [Zur Quelle: Historie; Vor- und Nachteile, G. Beger zur gemeinsamen Stellungnahme von dbv und Börsenverein zu §52b und §53a.; 13.2.2007 Weitere Beiträge hierzu: Das neue Papier von DBV und Börsenverein zu Korb 2 Eric Steinhauer; in: Grundriss eines Bibliotheksrechts; Blog; 8.2.2007 [Zitat: Die Abkehr von der an Verwertungsgesellschaften abzuführenden Vergütung zu einer Lizenzierung durch den Verlag bei onine-Publikationen ist systemwidrig. Bibliotheken werden hier zu Lizenzagenturen von Verlagen. Die Verlage könnten die Lizenzierung ebenso gut über ihre Webseiten abwickeln. Offenbar sollen die Bibliotheken die nichtkommerzielle Nutzung garantieren, während die kommerzielle Nutzung von den Verlagen allein vermarktet wird. Die genannten Regelungen sollen sich nur auf solche Online-Angebote beziehen, die ausschließlich oder parallel zu einer gedruckten Fassung erscheinen. Retrospektive Digitalisate sind davon ausgenommen. ] Bibliotheken und Verlage legen Streit bei; Börsenblatt 19.3.2007 (ohne Autorenangabe; Pressemitteilung). [Kommentar durch Eberhard R. Hilf: Dieser irreführende Text verdient doch eine Richtigstellung: Erstens handelt es sich nicht um einen Streit, sondern um eine Antwort auf die Frage, wie die kommerziellen Verlage im digitalen Zeitalter eine optimale Literaturversorgung sicherstellen wollen,- die Voraussetzung für effiziente Forschung und Entwicklung. Die sinnvolle Antwort, alle neuen wissenschaftlichen Publikationen werden in einer Kopie online open access gelegt, und können so maximal, zeitlich unmittelbar zur weiteren Forschung beitragen steht allerdings aus. Für add-on Dienste wie intelligentes printing on demand, Auffinden relevanter Dokumente pp. gäbe es dabei ein weites Feld, um mit sinnvollen Geschäftsmodellen leistungsfähige professionelle Dienste im Wettbewerb anzubieten; Es handelt sich also nicht um einen Streit, sondern um eine Vereinbarung zwischen dem Börsenverein und dem dbv, wie sie auf die klaren Anforderungen reagieren wollen. Zweitens ist der Partner nicht 'die Bibliotheken' sondern es sind Vorschläge an den Gesetzgeber durch den BV und den dbv als Verein, die die einzelnen Bibliotheken nicht binden. Wissenschaftler und die Vertretungen der Wissenschaft waren nicht einbezogen, insofern kann man auch nicht erwarten, dass die Anforderungen der Wissenschaft hier einbezogen wurden. Entsprechend kurzlebig werden diese Vorschläge sein, sollten sie realisiert werden. 1.Zitat: G. Honnefelder, Vorsteher BV: Wenn wir Bildung und Wissenschaft auf hohem Niveau wollen, muss das Urheberrecht Anreize für marktwirtschaftliche Lösungen mit Garantien für umfassende Versorgungsangebote der Bibliotheken verbinden. Was die Wissenschaft aber für ihre Arbeit fordern muss, ist: digitalen Zugang zu allen wissenschaftlichen Dokumenten, anstelle der in der Vereinbarung vorgesehenen analogen Krücken; marktwirtschaftliche, gemeint sollte ja wohl sein: bezahlbare d.h. wettbewerbliche professionelle Dienste, die im OA-Raum aller Dokumente arbeiten, die fehlen aber, und davon ist in dieser Vereinbarung keine Rede, sondern sie fokussiert auf die Einnahmensicherung überkommener papier-orientierter Dienste. Daher: keine zukunftsfähige Lösung. 2. Zitat: C. Lux, Vorsitzende dbv: ..Bibliothekare und Verleger stellen sich mit diesem Papier gemeinsam ihrer Verantwortung für eine moderne, an den Interessen der Nutzer ausgerichtete Informationsversorgung; Wer die Nutzer nicht nach ihren Interessen befragt und sie in die Verhandlungen mit einbezieht, sondern nur mit der Vertretung der kommerziellen Verlage redet, muss sich nicht wundern, wenn die Wortwahl 'modern, an den Interessen der Nutzer ausgerichtet' sich am Vergleich des Vorgeschlagenen mit den Anforderungen aus der Wissenschaft messen lassen muss. Eine große Chance wurde vertan: die richtige zukunftssichere Reihenfolge wäre gewesen: dbv mit dem Anspruch der Vertretung der Informationsdienstleister an den wissenschaftlichen Hochschulen befragt die Wissenschaftsorganisationen, Fachgesellschaften, Wissenschaftsvertretungen, wie sie z.B. im Urheberrechtsbündnis bzw. der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossen sind, nach den Anforderungen an ein langfristig zukunftssicheres Profil von notwendigen Diensten im digitalen Zeitalter, und verhandelt dann mit einer wettbewerblichen Mehrzahl von möglichen kommerziellen Anbietern. Aus der INETBIB-Diskussion: Stellungnahme der DBV-Verhandlungsgruppe zu den Reaktionen auf die gemeinsame Stellungnahme von Börsenverein und DBV (9.3.2007) Offener Brief der BSB München, der UB Frankfurt, der ZBMed Köln, der NSUB Göttingen, der ULB Halle sowie der TIB Hannover an die Vorsitzende des DBV, Frau Dr. Lux [Zitat daraus: Die aus unserer Sicht einzig richtige Haltung wäre gewesen, den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten unmissverständlich deutlich zu machen, dass wir die vorgesehene Gesetzesnovellierung für falsch, einseitig und wissenschaftsfeindlich halten. Diese Möglichkeit hat der dbv verspielt und nach unserer Auffassung dadurch einer nicht geringen Zahl seiner Mitglieder erheblichen Schaden zugefügt,.. Wednesday, October 25. 2006CERN plant, Hochenergiephysik-Artikel insgesamt Open Access zugänglich zu machen
In Heft April 2006 S.7 der Mitgliederzeitschrift der DPG Physik Journal wird berichtet, dass CERN plane, alle Hochenergiephysik-Zeitschriften pauschal Open Access zugänglich zu machen.
Als Geschäftsmodell wird ein Sponsoring durch die Hochenergie-Forschungszentren mit einem Dauervertrag mit den beteiligten Verlagen angestrebt. Als Vorteil wird gesehen, dass der wissenschaftliche Impact des Faches erhöht wird, sowie auch die Sichtbarkeit. Rüdiger Voss, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe wird dort zitiert mit dem bemerkenswerten Satz: die zugehörigen Verlage "eingesehen haben, dass ein auf Open Access beruhendes Geschäftsmodell eine auf Dauer tragfähige Lösung ist." Als Umfang werden 5-6 Mill. Euro geschätzt. Siehe Open Access Publishing in Physics; Report of the Task Force; CERN; June 2006; edited by Rüdiger Voss Monday, September 11. 2006
Open Access boosts Peer Review Posted by Eberhard R. Hilf
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10:32
Comments (0) Trackbacks (0) Open Access boosts Peer Review
Peer Review konnte in der Papier-Ära wegen der technisch bedingten Verknüpfung an die Herstellung und Vertrieb nur vor der Veröffentlichung stattfinden und war damit auf blind-blind (Inhalt nichtöffentlich, Gutachtername auch dem Autor nicht bekannt), festgelegt.
In der digitalen Open Access Ära kann nun das Dokument unmittelbar weltweit verbreitet und gelesen werden. Damit kann die Community bereits die Inhalte diskutieren, bevor eine traditionelle Referierung sich anschließt, die damit von der vorherigen Diskussion profitieren kann. Die Vorteile dieses Konzeptes wurden u. a. im Beitrag Scientific Refereeing in a Distributed World, Eberhard R. Hilf und Hans-Joachim Waetjen; auf der einschlägigen Tagung Workshop on the Open Archives Initiative (OAI) and Peer Review journals in Europe 2001 diskutiert. Dieses Konzept wird seit vielen Jahren in der Praxis realisiert z.B. von der Zeitschrift ACM Atmospheric Chemistry and Physics sowie jüngst von JSS Journal in Small Systems mit seiner Diskussionsplattform Highlights in Small Systems oder z.B. das neue Blog der Zeitschrift NATURE: Debate on Peer Review in the Open Access Area Eberhard R. Hilf Thursday, September 7. 2006
The new copyright French law; a ... Posted by Eberhard R. Hilf
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17:44
Comments (0) Trackbacks (0) The new copyright French law; a personal viewpoint.
The new copyright French law; a personal viewpoint.
by Pierre Baruch, Université PARIS 7, Frankreich the new copyright French law Die Entwicklung und der aktuelle Stand der Diskussion und Beschlusslage zum Copyright in Frankreich ist von außen schwer durchschaubar. Pierre Baruch gibt hier einen verständigen und genauen Überblick. Auch in Frankreich haben also sachfremde Argumente und Themen die Diskussion beherrscht: die Anforderungen aus Wissenschaft und akademischer Bildung spielten keine Rolle. ERH. Thursday, September 7. 2006
Ist Wissen Allgemeingut oder Ware? Posted by Eberhard R. Hilf
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17:29
Comments (0) Trackbacks (0) Ist Wissen Allgemeingut oder Ware?
ein Interview von Eva Keller mit Prof.Dr. Rainer Kuhlen und Eberhard R. Hilf, CEO der Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
Ist Wissen Allgemeingut oder Ware?; Interview, Juni 2006 Friday, June 9. 2006
Ist Open Access nützlich oder ... Posted by Eberhard R. Hilf
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11:46
Comments (0) Trackbacks (0) Ist Open Access nützlich oder schädlich für die Qualität wiss. Artikel?
Aus einer E-Mail in der Diskussionsliste EuroscienceOA
als Antwort auf die reaction of the Association of American Publishers to the S.2695 bill proposal, requiring open access to government funded research articles. dear Colleagues,
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