Friday, May 15. 2009
Posted by Eberhard R. Hilf
in OA und Verlage
Comments (0) Trackbacks (0) View as PDF: This entry | This month | Full blog Elsevier und das share-holder value Primat
Eine natürliche Wettbewerbspolicy für einen Wissenschaftsverlag könnte ja sein, die Adressaten/Leser/Autoren zu fragen, was sie für ihre Arbeit benötigen. Denn das Ziel des Managements wissenschaftlicher Informationen ist ja, den Wissenschaftsprozess professionell mit Diensten zu unterstützen.
Es geht aber auch anders, wie der Verlag Elsevier zeigt: - Geschäftsmodell 'site license/Big Deal' Eine Subskription des Paketes aller Zeitschriften des Verlages für eine e.g. Universitätsbibliothek. Im Paket werden dann auch Zeitschriften geliefert, die nicht unabhängig sind, so wird über sechs ES Zeitschriften berichtet, die von der Pharma-Industrie abhängig seien (Quelle: Elsevier-Skandal weitet sich aus Peter Mühlbauer 15.05.2009 "Der Verlag veröffentlichte nicht nur eine, sondern mindestens sechs vermeintlich unabhängige Fachzeitschriften im Auftrag der Pharmaindustrie.") Die Progressive Librarians Guild (PLG) hat eine Stellungnahme abgegeben: Progressive Librarians Guild Calls for Elsevier to End Corrupt Publishing Practices and for Library Associations to Take Advocacy Role on Behalf of Scientific Integrity [Link]. Eine Übersicht über die Diskussion gibt Peter Suber's Blog. De facto hiesse das, dass eine Pharmazie-Firma dem Verlag Geld zahlt für ein positives Refereeing ('Bezahlte Gutachten'). Google liefert bereits weitere 10.000 Kommentare und Zitate zum Thema. Nachtrag 21.7.2009: Inzwischen hat Elsevier Science im Sinne einer internen Nachschärfung seiner Publikations-Policy (hier Verhältnis von Gutachtern, externen Geldgebern, Editoren, Verlag) für alle seine Zeitschriften) gehandelt. Diese betreffen eine ganze Reihe von unabhängigen Einzelfällen. Beispiele für die positiven Folge-Entscheidungen sind: 1. die oben beschriebene Situation bei australischen Pharmazie-Zeitschriften: sie wurden, soweit ich das verstanden habe, aus dem Kernbereich wissenschaftlicher Zeitschriften ausgegeliedert, und auch aus dem Zitationsnachweis wissenschaftlicher Zeitschriften herausgenommen. Ein Statement des CEO Hansen stellt die notwendige Klarheit her. 2. Ein anderes Beispiel von in der Vergangenheit diskutierten Probleme, die nun positiv geregelt wurden, betrifft die Zeitschrift Chaos, Soltions and Fractals. Hier wurde im Web diskutiert, in wieweit Editoren auch Artikel in der von ihr editierten Zeitschrift schreiben dürften, da die Gutachter ja von ihnen ausgesucht und abhängig seien. Soweit ich der Verlagsinformation von Elsevier entnehme, wurde generell die ES Policy eingeführt, dass durch den digitalen internen Workflow sichergestellt wird, dass die Gutachter nicht wissen, wer den Artikel geschrieben hat (blind-blind reviewing). Eigentlich hatte sich hier aber der Disput entzündet, weil die wissenschaftlichen Inhalte der Artikel des Editors auf dem Netz kontrovers diskutiert wurden. Die offene Diskussion auf dem Netz über Inhalte,- mit der Voraussetzung von Open Access- ist immer noch das beste Korrektiv. Trackbacks
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