In ihrem Blog [[[Friendlyfire]|http://autoimmunbuch.de/?p=1174#comment-181]]
fordert Andrea Kamphuis eine Flatrate zum Einsehen wissenschaftlicher Artikel in den STM-Zeitschriften; nur so könnten Wissenschaftspublizisten verantwortlich sorgfältig recherchierend ihrer Arbeit nachgehen. Die von den STM-Zeitschriften üblicherweise geforderten etwa 35,- Euro je Artikel sind von dem mageren Honorar nicht bezahlbar. Das heisst, die STM-Zeitschrifen behindern die freie und informierte wissenschaftliche Publizistik und damit die freie Information der Bürger wie sie für eine Demokratie zu fordern ist.
Ich glaube, dass eine Grundgesetzklage zur Einführung von Open Access (freier Online Zugang) zu wissenschaftlichen Artikeln notwendig ist und erfolgreich sein wird.
Eine solche Flatrate zum Online-Einsehen einer größeren Zahl von wissenschaftlichen Artikeln benötigen nicht nur die so unabdingbaren Wissenschaftspublizisten sondern auch andere Gruppen: z.B. die freien Wissenschaftsgutachter (wie mich als pensionierten Hochschullehrer), die zu begutachtende Artikel verifizieren bzw. auf ihren Neuigkeitsgehalt abklopfen sollen, oder die bei Berufungen vergleichende Gutachten schreiben sollen, was bei der dabei gebotenen Sorgfalt die Einsicht doch in wenigstens 3 mal 10 Artikel der zu beurteilenden Autoren erfordert, also soll laut Springer der ehrenamtlich (z.B. für Springer) tätige Gutachter erst mal 1.000,- Euro zahlen.
Notwendig ist dabei oft nur ein kurzer Blick auf eine bestimmte Gleichung oder Absatz, z.B. der zitierten oder eben relevanter nichtzitierter Artikel. Aber nein, die STM-Verlage, hier Springer, verlangen so um die 35,- Euro, -übrigens auch für meine eigenen Artikel in ihren Zeitschriften.
Notwendig wäre also für die Unabhängigkeit freier Wissenschaftspublizisten, wie für die gebotene Sorgfalt freier wissenschaftlicher Gutachter, dass die STM-Verlage hier freien wenigstens befristeten online-Zugang zu den entsprechenden Werken gewähren.
Und schließlich: auch jeder Wissenschaftler, der im Staatsauftrag forscht, kann seine Arbeit nicht ordentlich ausführen, wenn er nicht umfassend, ohne Verzug, und technisch einfach über den Stand der Wissenschaft informiert ist. Das kann keine Bibliothek bezahlen. Es entstehen also auch indirekte Kosten durch die Erhebung von Verlags-Gebühren für das Lesen von wissenschaftlichen Artikeln durch Wissenschaftler: aber wie bewertet, schätzt man 'verhinderte wissenschaftliche Erkenntnis' ein? Jedenfalls ist es ein Vielfaches des Umsatzes der STM-Verlage mit ihrem toll-access Geschäftsmodell.